Datenschutz für Schüler

Datenschutz für Schüler*Innen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt deine Persönlichkeitsrechte, jedoch anders als das Recht am eigenen Bild:

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO schützt davor, dass niemand ohne Zustimmung fotografiert oder gefilmt wird. Fotos und Videos von dir und anderen Personen gelten als personenbezogene Daten. Jemand kann dich auf dem Foto erkennen und anderen sagen, wer du bist. So regelt die DSGVO den Schutz der personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) und schränkt damit die Veröffentlichung von Fotos und Videos ein.

Recht am eigenen Bild

  • Ist ein Persönlichkeitsrecht.
  • Fotos oder Videos von dir dürfen nicht ohne dein Einverständnis angefertigt und verbreitet werden – das gilt für alle Personen, egal ob minderjährig oder erwachsen.
  • Auch ein Baby hat ein Recht am eigenen Bild.
  • Ab 8 Jahren gilt die „Doppelzuständigkeit“: Eltern und Kinder müssen gemeinsam zustimmen, z.B. bei Klassenfotos.
  • Du entscheidest, wer Bilder/Videos erstellen, sehen und verbreiten darf.
  • Freund:innen und andere Menschen entscheiden selbst, ob du Bilder von ihnen teilen darfst.
  • Bei Minderjährigen muss die Einwilligung der Personensorgeberechtigten eingeholt werden. Abhängig von der Einwilligungsfähigkeit auch zusätzlich vom Kind.
  • Jugendliche sind einwilligungsfähig, wenn sie die Folgen einer Veröffentlichung einschätzen können. Unter 16 Jahren übernehmen meist die Eltern diese Entscheidung. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, müssen beide einwilligen.

Wie respektiere ich das Recht am eigenen Bild?

Fotografieren – aber Privatsphäre beachten!

  • Frage immer um Zustimmung, bevor du Bilder teilst oder zeigst.
  • Denke daran: In vielen Bildern sind Ort und Zeit als Daten versteckt.
  • Bilder, die peinlich, beleidigend oder unangemessen sind, dürfen nicht geteilt werden.

Bilder weiterleiten? Sei vorsichtig!

  • Kenne ich die Person auf dem Bild? Habe ich ihr Einverständnis?
  • Mache ich mich strafbar, wenn ich das Bild weiterleite?
  • Würde ich wollen, dass dieses Bild von mir geteilt wird?

Erlaubnis / Einwilligung

Niemand darf von dir Bilder oder Videos teilen, ohne dich vorher zu fragen. Auch du musst immer deine Freund:innen um Erlaubnis bitten.

Ausnahmen von der Einwilligungspflicht:

  • Veranstaltungen wie Konzerte, Demonstrationen oder Straßenfeste.
  • Personen, die nur zufällig im Bild sind („Beiwerk“).
  • Fotos und Videos für den privaten Gebrauch (z.B. in Familien- oder Freundesgruppen).

Wie erklärt man seine Einwilligung?

  • Schriftlich oder mündlich.
  • Wichtig: Zweck, Art der Veröffentlichung (Zeitung, Homepage, Social Media) und Risiken müssen klar sein.
  • Das Bild sollte zur Einwilligung vorgelegt werden.
  • Bei schriftlicher Einwilligung: Verständlich formuliert, auch für Kinder.

Wichtig: Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein veröffentlichtes Bild muss dann gelöscht werden.

Was tun bei peinlichen Fotos/Videos im Internet?

  • Mache Screenshots zur Dokumentation.
  • Nutze Melde-Buttons in sozialen Netzwerken.
  • Fotos, die beleidigend sind oder den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, müssen laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz gelöscht werden.
  • Wende dich an die Datenschutzaufsichtsbehörde für Hilfe.
  • Falls bekannt: Den Urheber direkt (am besten über Anwalt) auffordern, das Bild zu löschen und ggf. Schadensersatz verlangen.
  • Anzeige bei der Polizei, da das Veröffentlichen ohne Einwilligung meist strafbar ist.

Was tun, wenn Bilder ohne Zustimmung verbreitet wurden?

  • Die Person direkt bitten, das Bild zu löschen (z.B. mit Frist).
  • Das Bild bei der jeweiligen Plattform melden.
  • Vertrauliche Person (z.B. Eltern, Lehrkraft) informieren.
  • Notfalls gemeinsam mit einer Vertrauensperson zur Polizei gehen.

Was tun, wenn die eigenen Eltern Fotos posten, die dir nicht gefallen?

  • Du kannst immer sagen, dass du nicht fotografiert oder veröffentlicht werden möchtest.
  • Dein Wunsch muss respektiert werden – unabhängig vom Alter.
  • Eltern sind verpflichtet, deine Persönlichkeitsrechte zu schützen.